Fahrzeuge (auch Anhänger) müssen zugelassen werden und ein amtliches Kennzeichen haben. Um ein Fahrzeug zuzulassen können Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden.
Wenn Sie Eigentümer*in eines an einem anderen Ort zugelassenen Fahrzeugs sind oder Sie mit Fahrzeug nach München umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug umschreiben.
Wenn ein Fahrzeug (auch Anhänger) abgemeldet war und nun wieder auf denselben Fahrzeughalter zugelassen werden soll, finden Sie hier alle Informationen.
Um aus dem Ausland eingeführte Kraftfahrzeuge und Anhänger hier anzumelden oder eine Tageszulassung zu erhalten, müssen Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, sind Sie als bisherige*r Halter*in verpflichtet, den Eigentümerwechsel Ihrer Kfz-Zulassungsstelle zu melden (Veräußerungsanzeige).
Wenn sich in München die Adresse der Person oder der Firma ändert, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, müssen Sie das in den Fahrzeugpapieren eingetragen lassen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug zeitweise außerhalb Europas fahren wollen, brauchen Sie den Internationalen Fahrzeugschein als Übersetzung Ihres nationalen Fahrzeugscheins.
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ist abgelaufen oder Sie haben ihre Kfz-Steuer nicht bezahlt? Dann müssen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen.
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren geht, müssen Sie eine neue bei der Zulassungsstelle beantragen, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde.
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren geht, müssen Sie eine neue bei der Zulassungsstelle beantragen, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde.
Wenn sich der Name der Person oder die Firmenbezeichnung, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, ändert, muss dies in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
Wer sein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen will, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen. Dieses (internationale Zulassung) kann maximal für ein Jahr erteilt werden.
Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden, können ein Oldtimerkennzeichen erhalten, das am Ende mit einem „H“ gekennzeichnet ist.
Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands zulässig sind. Sie gelten maximal sechs Tage.
Oldtimerfahrzeuge, die abgemeldet sind, können ein rotes Dauerkennzeichen erhalten. Damit dürfen (bei begründetem Bedarf) bestimmte Fahrten durchgeführt werden.
Wenn Sie ein (oder beide) Kennzeichenschild verloren haben oder gestohlen wurde, müssen Sie es bei der Zulassungsstelle melden, bei der Ihr Fahrzeug zugelassen ist.
Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands zulässig sind. Sie gelten maximal 6 Tage.
Neues zum MUC, Hinweise für Händler und Zulassungsdienste, Kraftrad-Kennzeichen, Zulassung: Überblick über die aktuellen Informationen der Kfz-Zulassungsbehörde.
Durch Auswahl von Reifen mit einer guten Geräuschklasse leisten Sie einen wirksamen Beitrag zur Lärmminderung. Vergleichen Sie beim Reifenkauf die Reifenlabel.